Rheinbrücke: Ergebnis der Umsetzungsstudie wird in wenigen Wochen erwartet

19.05.2026

Am 7. Juni 1936 wurde die Rheinbrücke zwischen Mündelheim und Uerdingen für den Verkehr freigegeben. In ein paar Jahren wird sie nach einem Jahrhundert in den Ruhestand gehen müssen. Sie ist wohl bis 2035 zu befahren, wenn auch mit Einschränkungen – dann hält sie der Last nicht länger Stand, so die Berechnungen der Experten. Die Verantwortlichen in der Landesregierung zeigen sich optimistisch, dass der Übergang zur neuen Brücke nahtlos erfolgen kann: „Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ersatzneubau bis zur Erreichung der Restnutzungsdauer des Bestandsbauwerks im Jahr 2035 für den motorisierten Verkehr freigegeben werden kann“, so Klaus Voussem (MdL), stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion NRW.

In einem Hintergrundgespräch mit der Duisburger CDU-Landtagsabgeordneten Petra Vogt und CDU-Ratsherr Wolfgang Schwertner führte der Verkehrexperte der CDU-Landtagsfraktion aus, dass das Thema Verkehr Priorität habe: „Der Verkehr muss fließen.“ Schwertner unterstrich die Dringlichkeit, dass die B 288-Rheinbrücke möglichst schnell auch ohne Gewichtsbeschränkung wieder befahren werden müsse: Duisburg sei ein Logistik-Standort. Doch im Moment müssten schwere Lastkraftwagen jeweils Umwege zwischen 50 bis 60 Kilometern in Kauf nehmen. Er forderte einen schnellen Brückenneubau sowie den Ausbau der B 288 zur A 524. Petra Vogt ergänzte: „Längeres Warten ist mit höheren Kosten verbunden. Wir müssen sowohl die Arbeitsplätze als auch die Wirtschaft im Blick behalten.“

Die Botschaft sei in Düsseldorf sehr wohl angekommen und wahrgenommen worden. „Wir wirken gemeinsam daran“, so Voussem. Die Planungen für den Neubau nördlich der bestehenden Brücke liefen auf Hochtouren. Die Fraktionen von CDU und Grünen seien sich einig, dass die Kräfte gebündelt werden müssten, mit Straßen.NRW sowie den Behörden vor Ort. Die Planungen müssten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke erfolgen.

Folgende zeitliche Eckdaten für den Ersatzneubau der Uerdinger Brücke nannte Voussem:

  • Aktuell befinden sich die Planungen in der Phase des Vorentwurfs. „Das Ergebnis der Umsetzungsstudie wird im Laufe des ersten Halbjahrs 2026 erwartet.“ Dabei werden etwa die Aufständerung der B 288, die Deichrückverlegung sowie die bessere Erschließung des Rheinhafens Krefeld mitberücksichtigt. Untersucht werden mögliche Bauwerksvarianten unter Berücksichtigung der Baubarkeit und Wirtschaftlichkeit. „Daneben wird auch geprüft, welche Möglichkeiten zur Beschleunigung des weiteren Planungs- und Bauablaufs bestehen, damit diese in die zügige Realisierung des Ersatzneubaus der Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke einfließen können.“
  • Parallel zur Umsetzungsstudie werden im Moment die Ausschreibungsunterlagen für den anschließenden Planungswettbewerb erarbeitet. Das Verfahren soll voraussichtlich im ersten Halbjahr dieses Jahres beginnen und im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein.

Im Anschluss kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt werden.
Die Projektplanung wurde an DEGES übertragen. Das Projekt trägt den Titel „Ersatzneubau für eine leistungsfähige Infrastruktur“ und wird für Bund und Land NRW umgesetzt. Täglich nutzen etwa 24.000 Fahrzeuge die Brücke (Schwerlastanteil: 15 Prozent). Ziel, laut DEGES: „Mit dem Ersatzneubau wird eine moderne, leistungsfähige und nachhaltige Rheinquerung geschaffen, die den heutigen und künftigen Anforderungen an den Straßenverkehr entspricht und zugleich eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr gewährleistet.“

Erleichterungen und Bürokratieabbau
Weiterhin ging es in dem Gespräch im Foyer des Landtags um Erleichterungen und Bürokratieabbau. Sinnvoll seien mehr beschleunigte Planfeststellungsverfahren – die guten Ansätze in den Bundes- und Landesregierungen müssten weiter vorangetrieben werden. Voussem sprach sich für mehr Pragmatismus aus. Dafür sehe er gute Ansätze bei dem von Ministerpräsident Hendrik Wüst am Tag zuvor vorgestellten Entbürokratisierungspaket. „Das ist ein schlankes Gesetzesvorhaben mit enormer Wirkung“, freute sich Voussem. „Prozesse werden beschleunigt, Schriftformerfordernisse abgeschafft und das Berichtswesen vereinfacht. Denn künftig muss die Exekutive begründen, wieso sie Berichte benötigt. Ansonsten werden landesrechtliche Berichts- und Dokumentationspflichten zu Lasten von Bürgern und Wirtschaft abgeschafft.“

 

Quelle für Inhalt und Bilder:Nordbote